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Regelmäßige jährliche Unterweisungen im Schulungszentrum für Bauwesen

vom 27.10.2011

Jährliche Unterweisung für
Gabelstaplerfahrer

Die hohen Anforderungen an Gabelstaplerfahrer für einen sicheren
und unfallfreien Betrieb verlangen beim Umgang mit dem Gabelstapler
versiertes Können, viel Geschick und ein ausgeprägtes Verantwortungsbewusstsein.
Die hohe Zahl der innerbetrieblichen Arbeitsunfälle
mit Gabelstaplern zeigt, dass es sich lohnt, regelmäßig an den eigenen
Kenntnissen und Fertigkeiten zu arbeiten und die jährlichen Unterweisungen
ernst zu nehmen. Die vorgeschriebene jährliche Unterweisung
dient der Gefahrenvorbeugung. Sie hilft Ihnen, Ihre Kenntnisse zu geltenden
Vorschriften zu vertiefen, aufzupolieren und auf den neuesten
Stand zu bringen. Ihr Wissen über potenzielle Gefahren wird aufgefrischt.
Ihnen werden Wissenslücken und riskante Verhaltensweisen
bewusst, und Sie nehmen sich vor, diese abzustellen. Ziel ist dabei die
Optimierung der eigenen Pflichterfüllung, die der Betriebssicherheit
und Minimierung des Unfallrisikos dient.

Inhalte

Nach § 4 (1) der Berufsgenossenschaftlichen Vorschrift BGVA1 müssen
vom Unternehmen in Betrieben beauftragte Gabelstaplerfahrer mindestens
einmal jährlich über Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz, die
mit ihrer Arbeit verbundenen Gefährdungen und die Maßnahmen zu
ihrer Verhütung unterwiesen werden. Ziel ist es, die Unfälle mit Gabelstaplern
zu reduzieren und einen störungsfreien Betriebsablauf zu
gewährleisten. Weit über10.000 Arbeitsunfälle mit Gabelstaplern jährlich
belegen, dass die Kenntnisse der Gabelstaplerfahrer den hohen
Anforderungen nicht in dem Ausmaß gerecht werden, wie es wünschenswert
wäre. Der betriebswirtschaftliche Schaden ist groß. Dieses
Seminar ersetzt bzw. erfüllt die Anforderungen an die jährliche Pflichtunterweisung
nach BGV A1 für Gabelstaplerfahrer und bietet die folgenden


Rechtliche Grundlagen
Unfallgeschehen
Betriebliche Vorschriften und Anweisungen
Arbeitssicherheit
Betrieb von Flurförderzeugen
Technische Neuerungen
Gesetzliche Änderungen
Qualifizierungen und Fertigkeiten regelmäßig aufpolieren und intensivieren

Das Seminar richtet sich an vom Unternehmer beauftragte Gabelstaplerfahrer/-
innen in Betrieben, die nach § 4 (1) der Berufsgenossenschaftlichen
Vorschrift BGV A1 mindestens einmal jährlich unterwiesen
werden müssen